Einfluß der Beatmungsdauer auf die Eingruppierung im AR-DRG-System in der Version 4.1



Was wäre, wenn ...


Die folgende Tabelle zeigt auf, welchen Einfluß die Beatmungsdauer auf die Eingruppierung im AR-DRG-System nimmt. Es wird hier davon ausgegangen, dass ein gegebener Falldatensatz ohne Angabe einer Beatmungsdauer in eine bestimmte ADRG eingruppiert wird.

Den Spalten unter Beatmungsdauer kann man nun entnehmen, ob die zusätzliche Angabe einer Beatmungsdauer die Eingruppierung verändert:

Ein Minuszeichen ("-") bedeutet, dass das ursprüngliche Ergebnis der Eingruppierung durch die zusätzliche Angabe einer Beatmungsdauer nicht verändert wird.

Ergibt sich hingegen eine andere ADRG, so findet man in den Spalten unter Beatmungsdauer die entsprechende DRG, die aufgrund der zusätzlichen Angabe einer Beatmungsdauer ermittelt wird.

 
 MDC  ADRGsBeatmungsdauer [Std.]
0 - 2425 - 95> 95
Pre Pre-MDC
  A01 (Lebertransplantation)---
 A02 (Transplantation multipler Organe)---
 A03 (Lungentransplantation)---
 A04 (Knochenmarktransplantation)---
 A05 (Herztransplantation)---
 A06 (Tracheostomie oder Beatmung > 95 Stunden)---
 A40 (ECMO ohne Herz- OPs)---
 A41 (Intubation; Alter < 16)--A06Z
01 Krankheiten und Störungen des Nervensystems
  B01-B81--A06Z
02 Erkrankungen und Störungen des Auges
  C01-C63--A06Z
03 Erkrankungen und Störungen des Ohres, der Nase, des Mundes und des Halses
  D01-D67--A06Z
04 Erkrankungen und Störungen des Atmungssystems
  E01, E02--A06Z
 E40-E75-E40ZA06Z
05 Erkrankungen und Störungen des Kreislaufsystems
  F01-F21 und Alter < 16 Jahre---
 F01-F21 und Alter > 16 Jahre--A06Z
 F40-F75 und Alter < 16 Jahre-F40ZF40Z
 F40-F75 und Alter > 16 Jahre-F40ZA06Z
06 Erkrankungen und Störungen des Verdauungssystems
  G01-G70--A06Z
07 Erkrankungen und Störungen des Leber- und Gallensystem und Pankreas
  H01-H64--A06Z
08 Erkrankungen und Störungen des Bewegungsapparats und des Bindegewebes
  I01-I76--A06Z
09 Erkrankungen und Störungen der Haut, des subkutanen Gewebes und der Brust
  J01-J67--A06Z
10 Endokrine-, ernährungsbedingte- und Stoffwechselkrankheiten und Störungen
  K01-K64--A06Z
11 Erkrankungen und Störungen der Niere und des Harntrakts
  L01-L67--A06Z
12 Erkrankungen und Störungen des männlichen Fortpflanzungssystems
  M01-M64--A06Z
13 Erkrankungen und Störungen des weiblichen Fortpflanzungssystems
  N01-N62--A06Z
14 Schwangerschaft, Geburt und das Puerperium
  O01-O65--A06Z
15 Neugeborene
  P01-P06---
 P60--P01Z
 P61, P62---
 P63--P03Z
 P64--P03Z
 P65-P65A,BP04Z
 P66-P66A,BP05Z
 P67-P67A,BP06A,B
16 Erkrankungen und Störungen des Blutes und der blutbildenden Organe und Immunstörungen     
  Q01-Q62--A06Z
17 Neoplastische Störungen (hämatologisches und festes Neoplasma)
  R01-R64--A06Z
18 Infektiöse und parasitäre Erkrankungen
  S60-S64 (HIV als Haupt- oder Nebendiagnose) ---
 T01-T64 --A06Z
19 Geisteskrankheiten und Störungen
  U40-U68--A06Z
20 Alkohol-/ Drogengenuss und Alkohol-/Drogeninduzierte organische Geistesstörungen
  V60-V64--A06Z
21 Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen
  W01-W04 (Polytrauma)-W01ZW01Z
 W60 (Polytrauma)---
 W61 (Polytrauma)-W01ZW01Z
 X01-X64--A06Z
22 Verbrennungen
  Y01---
 Y02-Y02AY01Z
 Y03, Y60, Y61--Y01Z
 Y62-Y62AY01Z
23 Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen und anderer Kontakt mit den Gesundheitsdiensten     
  Z01-Z65--A06Z

Beispiel 1:
Für einen gegebenen Falldatensatz wird die DRG A05Z ermittelt. Der Tabelle kann man entnehmen, dass die Angabe einer Beatmungsdauer für diesen Falldatensatz keinerlei Einfluß auf die DRG-Findung hat. Selbst bei über 95stündiger Beatmung erfolgt weiterhin die Eingruppierung des Falles in die DRG A05Z.

Beispiel 2:
Für einen gegebenen Falldatensatz wird die DRG Y02B ermittelt. Der Tabelle kann man entnehmen, dass die Angabe einer Beatmungsdauer von z.B. 40 Stunden die Eingruppierung dieses Falles in die DRG Y02A bewirkt. Bei über 95stündiger Beatmung hingegen wird für den Fall die DRG Y01Z ermittelt.



Zusammenfassung


Eine Beatmungsdauer bis 24 Stunden hat keinerlei Gruppierungseinfluß im AR-DRG-System (Version 4.1). Auch der Fallschweregrad hängt also für die einzelnen ADRGs nie von einer bis zu 24 stündigen Beatmung ab.

Falldatensätze werden bei über 95stündiger Beatmungsdauer in der Regel der DRG A06Z zugeordnet. Ausnahmen hiervon ergeben sich allerdings u.a. für:


Für bestimmte Falldatensätze hat auch eine über 95stündige Beatmungsdauer keinerlei Einfluß auf die Eingruppierung. Dazu gehören insbesondere die Falldatensätze, für die die Pre-MDC DRGs A01Z bis A05Z ermittelt werden.





Anmerkung


Die Angaben beruhen auf einer Analyse des im AR-DRG Version 4.1 Definitions Manual beschriebenen Gruppierungsalgorithmus. Fehler bei der Analyse können von mir nicht ausgeschlossen werden, die Informationen sind insofern ohne Gewähr.

Insbesondere können auch keine Schlußfolgerungen hinsichtlich eines kommenden deutschen DRG-Systems gezogen werden, da dieses auf einem deutlich modifizierten Algorithmus beruhen könnte.

Korrekturhinweise, Fragen und Anregungen bitte per email


Christoph Hirschberg - www.de-drg.de


Letzte Seitenänderung am 8. Oktober 2001